Reisebüro-Fachbegriffe
Trotz der schönen deutschen (österreichischen) Sprache gibt es viele Fremdworte, die im Reisebüro verwendet werden. Oft lesen Sie ein Wort, das Sie vielleicht schon einmal wo gehört haben, aber im Moment nichts sagt.
Ich habe hier einige Ausdrücke zusammengetragen und versucht, deutsche Übersetzungen zu finden oder das betreffende Wort zu erklären.
Bitte schön, was meint er denn mit... ?
All Inclusive Urlaub
Ein sehr strapaziertes Wort in unserer Zeit. Leider auch immer
häufiger missbräuchlich verwendet. Im eigentlichen Sinn bedeutet ein
"All-Inclusive-Urlaub", dass alle Mahlzeiten, alle Getränke und alle
Freizeiteinrichtungen und -angebote des Hotels, des Clubs, des Feriendorfes im
Pauschalpreis inbegriffen sind. Ohne wenn und aber: ...alkoholische Getränke bis
23 Uhr..., ...zu den Hauptmahlzeiten Wein..., ...Benützung des Tennisplatzes
gegen Gebühr..." usw.
Es empfiehlt sich daher, VOR Buchung SEHR genau zu lesen, was der
jeweilige Veranstalter mit "All Inclusive" versteht!
Allgemeine Reisebedingungen
Die allgemeinen Reisebedingungen (des Reiseveranstalters) sind die Grundlage eines Reisevertrages, den Sie mit einem Reisebüro abschließen. Es sind dies Bestimmungen über Ihre Rechte, aber auch über die Pflichten, die Sie zu erfüllen haben. Sie müssen die Möglichkeit haben, diese Bestimmungen zu lesen, bevor Sie etwas unterschreiben. Außerdem ist jedes Reisebüro verpflichtet, Sie ausdrücklich auf Abweichungen von den allgemeinen Reisebedingungen hinzuweisen, wenn es nicht alle anerkennt.
American Breakfast
Üppiges Frühstück mit Speck, kleinen Würstchen, Ei, Toast, verschiedenen Brotsorten, Butter, Marmelade, Früchten, Fruchtsaft usw. Unterschied zu einem herkömmlichen Frühstücksbuffet - es sind warme Speisen dabei. Das Gegenstück zum American Breakfast ist das Continental Breakfast.
Buchung auf Anfrage
Bei einer Buchung auf Anfrage in der Reisebranche wird eine
Unterkunft, die in Buchungslisten oder Reservierungssystemen als 'ausgebucht'
erscheint, noch einmal beim Leistungserbringer (Hotel, Bungalowanlage,
Ferienwohnungsiedlung u. ä.) angefragt.
Man nennt diesen Vorgang deswegen 'Buchung' auf Anfrage, weil der
Kunde zunächst einmal einen Reisevertrag schließen muss, obwohl die Unterkunft
noch nicht bestätigt ist. Wird die angefragte Unterkunft fix bestätigt, kann der
Kunde den geschlossenen Reisevertrag nur unter Einhaltung der mit dem
Reiseveranstalter vereinbarten Auflösungsbedingungen (Stornogebühren) wieder
auflösen.
Wird die angefragte Unterkunft jedoch nicht bestätigt, so gilt der
geschlossene Reisevertrag als von beiden Seiten ohne Bedingungen wieder
aufgelöst.
Eine 'Buchung auf Anfrage' ist also ein rechtlich verbindlich
geschlossener Reisevertrag, bei dem die Unterkunft noch nicht bestätigt ist.
Buffet-Frühstück
Im letzten Jahrzehnt sind schon sehr viele Hotels zu dieser
Frühstücksform übergegangen: Fruchtsäfte, warme Getränke, Käse, Wurst, diverse
Brotsorten, Obst, Joghurt usw. Wobei es keine genaue Festlegung gibt, wie viel
verschiedene Speisen es sein müssen. Lediglich bei einem Hinweis, es handle sich
um ein "üppiges" oder "besonders reichhaltiges" Buffet-Frühstück,
kann man bei dem Fehlen dieser Vielfalt einen Reisemangel
reklamieren.
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Charterflug
Übersetzt bedeutet dieses Wort: (an)"gemieteter" Flug; Charterflüge
werden nur an bestimmten Tagen von/zu bestimmten Flughäfen durchgeführt.
Während ein Linienflug zum im Flugplan festgesetzten Zeitpunkt startet, können
die Flugzeiten von Chartermaschinen ohne Angabe von Gründen auch noch einen Tag
vor Abflug geändert werden.
Charterflüge werden meist von Reiseveranstaltern eingekauft und das
Verkaufsrisiko liegt nicht bei der Fluggesellschaft, sondern beim Reiseveranstalter.
Für Charterflüge galten früher auch besondere gesetzliche Bestimmungen.
So durfte ein Charterflug nur zusammen mit touristischen Leistungen verkauft werden,
also mit Hotelaufenthalten oder Appartement-Reservierungen, Transfers oder ähnlichem.
Wichtig war es, dass diese Leistungen in Österreich (Deutschland usw.) gebucht und
bezahlt wurden. Jedoch verloren diese Bestimmungen aufgrund der EU immer mehr an
Bedeutung. Heute werden schon oft Charterflüge, rechtlich betrachtet, als Linienflüge
durchgeführt werden.
Check in
Diesen Ausdruck verwendet man im Flugverkehr und im Hotel.
→
Am Flughafen werden die Tätigkeiten, die am Abfertigungsschalter durchgeführt
werden, so bezeichnet: Sie zeigen Ihr Flugticket vor (oder geben Ihre ETIX-Ticketnummer
an), können zwischen Raucher- und Nichtrauchersitzplatz wählen (sofern das überhaupt
noch angeboten wird!) und geben Ihr Reisegepäck auf.
→
Im Hotel wird die Ankunft eines Gastes als ‚check in‘
bezeichnet: Sie tragen sich ins Gästebuch ein, geben Ihren
Voucher ab und erhalten den Zimmerschlüssel. In Hotels ist es international
üblich, dass man nicht vor 14 Uhr einchecken kann.
Check out
Dieser Ausdruck wird nur im Hotel verwendet. Er bedeutet das Verlassen des Hotelzimmers am Abreisetag und die Bezahlung der Rechnung oder der Extras (Getränke, usw.). International ist es üblich, das Zimmer am Abreisetag spätestens um 12 Uhr zu verlassen (check out).
Continental Breakfast
Dies ist die Bezeichnung für das in Mitteleuropa übliche Frühstück bestehend aus einem warmen Getränk, Brot, Butter und Marmelade. Im Gegensatz dazu das American Breakfast oder das English Breakfast.
Counter
So bezeichnet man die Verkaufs-, Beratungs- und Abfertigungsschalter in Reisebüros
oder auf Flughäfen.
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English Breakfast
Wie american breakfast - ist genauso üppig, jedoch ist diese Bezeichnung für ein so erweitertes Frühstück nur in Großbritannien üblich.
Erweitertes Frühstück
Eine etwas irreführende Bezeichnung. Dabei handelt es sich um ein Frühstück, das nicht kontintentales Frühstück und nicht Buffet-Frühstück ist. Was sich wirklich dahinter verbringt, ist oft das Geheimnis des jeweiligen Hotels. Zu finden in Italien, Griechenland und anderen Ländern.
Exkursion
Ist ein gebräuchliches Wort für "Ausflug";
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Fakultativ
bedeutet: freigestellt, wahlfrei; dieses Wort finden Sie häufig im Zusammenhang mit Ausflugsvorschlägen. Es handelt sich dabei um Leistungen, die im Pauschalpreis nicht inbegriffen sind und auch nicht unbedingt gebucht werden müssen. Sie können, müssen aber nicht, diese Leistung mit bestellen - als freigestellt, wahlweise. Das Gegenteil ist "obligatorisch".
Flyer
Ein ein-, zwei- oder vierseitiger "Sonderprospekt", Folder, der für kurzfristige Angebote oder besondere Angebote extra - neben Katalogen - gedruckt wird.
Folder
(Reisebüro)Fachausdruck für Prospekte, die vier- bis achtseitig sind; also kleine Broschüren;
Frühstücksbuffet
siehe Buffet-Frühstück
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Incentive-Reisen
das sind "Belohnungs-Reisen": für besonders gute
Verkäufer, für erfolgreiche Mitarbeiter oder für gute Stammkunden - denken Sie
an Großhändler, die sich bei ihren zahlreichen Wiederverkäufern mit so einer
Reise bedanken möchten.
Incentive-Reisen werden von den einladenden Firmen bezahlt. Der Reiseteilnehmer
muss nichts oder nur einen Teil bezahlen oder hat sich diese Reise durch Verkäufe
"verdient". Meistens werden für diese Incentive-Reisen ausgefallene Programme
gewählt, um eben etwas Besonderes zu bieten. Etwas, was sich die Teilnehmer niemals
leisten würden oder könnten (weil z. B. der Programmpunkt nur für Gruppen angeboten
wird oder nur aufgrund der Bekanntheit der einladenden Firma überhaupt ermöglicht wird).
Individualreisen
Das Merkmal einer Individualreise ist, dass der Kunde nicht aus einem Katalog eine Pauschalreise fix und fertig bucht, sondern alle Bestandteile seiner Reise einzeln organisiert. Diese "Bausteine" können durchaus aus einem Reisekatalog sein, beispielsweise ein Hotelzimmer. Oder einen Linienflug und eine Ferienwohnung.
Inkludiert
bedeutet inbegriffen bzw. eingeschlossen, nicht extra zu bezahlen;
Insolvenzversicherung
Alle Reiseveranstalter, die Zahlungen von Kunden
entgegen nehmen, müssen für den Fall von Konkurs versichert sein. Darüber hinaus
besteht für die (östereichischen) Reiseveranstalter die Pflicht, sich beim Bundesministerium
für Wirtschaftliche Angelegenheiten ein so genanntes „
Veranstalterverzeichnis“ einzutragen. Dabei prüft eine Kommission, ob alle
Voraussetzungen (Versicherung, Versicherungshöhe, Bankgarantie usw.) auch tatsächlich
stimmen.
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Katalog-Aussagen
Es stimmt schon, die Beschreibungen in Katalogen geben dem Fachmann manchmal wichtige
Hinweise, wie das Hotel tatsächlich zu beurteilen ist. Aber natürlich darf ein
Reiseveranstalter nicht alles verschlüsselt schreiben! Ich möchte hier nur ein paar
Beispiele aus der Praxis bringen, denn eine vollständige Abhandlung dieses Themas
wäre zu lange:
"...ideal gelegen für Ruhesuchende..."
heißt - liegt total abseits, außerhalb des Ortes, an einer toten Stelle der
Urlaubsregion;
"...im aufstrebenden Urlaubsort..."
heißt - dieser Urlaubsort liegt noch mehr oder weniger als Großbaustelle da
oder hat noch so gut wie keine Freizeiteinrichtungen, also warten Sie noch ein
oder zwei Jahre, dann ist dort alles vorhanden;
"...nur kurzer Transfer vom Flughafen zum Hotel..."
heißt - das Hotel liegt nahe vom Flughafen und es ist sehr wahrscheinlich
mit Fluglärm zu rechnen;
"...beheizbarer Swimming-Pool..."
heißt - technisch kann man den Pool heizen, ob es aber auch der Besitzer
tatsächlich macht, wird damit nicht bestätigt - es liegt im Ermessen der
Hotelleitung, ob das Wasser wärmer, kalt oder frisch eingelassen bleibt.
"... direkt am Meer..."
heißt - Sie werden zwar das Meer SEHEN können, aber der nächste STRAND zum
Baden kann durchaus etwas weiter weg liegen;
"...familienfreundlich..." , "...geeignet für
Familien..."
heißt - es ist mit Kindern aller Altersstufen zu rechnen, wer also
Kinderlärmempfindlich ist, sollte sich besser ein anderes Hotel aussuchen;
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Last-Minute-Urlaub, ..-Buchung
Wie schon die Übersetzung richtig sagt: Buchung in letzter Minute!
Also, wer ein "Last Minute Angebot" zwei Monate vor Reisebeginn
buchen will - und es auch bekommt - der wird wahrscheinlich betrogen! Wieder aus der
Praxis: da gibt es Reiseveranstalter, die mit
"Last Minute" Angeboten groß werben, die TEURER sind als im Katalog (!!!)
oder eben mit dem Katalogpreis. Hintergrund dieser Werbemaßnahmen: es gibt immer mehr
Menschen, die glauben, sie müssen ein Schnäppchen buchen, um "In" zu sein.
Diese Kundenschicht fragt nur nach solchen Angeboten, also werden sie produziert!
Und noch etwas: ALLE großen Reiseveranstalter planen Last-Minute-Angebot FIX
und bereits VOR dem Erscheinen ihrer Kataloge! Da werden quasi schon Verträge
mit "Last-Minute-Hotels" gemacht, bevor überhaupt die
Saison angeht. Es ist bereits ein Teil des geplanten Geschäfts.
Natürlich gibt es auch echte Last-Minute-Angebote: nach langem
Streit vor deutschen Gerichten ist der Zeitraum immer noch nicht genau bestimmt,
ab wann man "Last Minute" verkaufen darf. Aber Faustregel: ca. vier bis sechs
Wochen vor dem Reisetermin werden echte Last Minute angeboten. Sie entstehen
NICHT, weil jemand storniert hat, sondern weil ein Hotel, eine Flugstrecke oder
ein ganzes Reiseziel schlecht gebucht sind. Wegen einem oder zwei stornierten
Plätzen würde kein Reiseveranstalter Sonderprospekte, Flyer
drucken oder große Inserate schalten!
Linienflug
Linienflüge fliegen regelmäßig zum festgelegten Zeitpunkt stets
dieselbe Strecke, egal wie viele Passagiere an Bord sind. Das wirtschaftliche
Risiko trägt alleine die Fluggesellschaft selbst. Im Gegensatz zum
Charterflug kann ein Linienflug eine Vielzahl von Tarifen anbieten, von
denen jeder ganz bestimmten Regeln unterliegt (was das Stornieren, Umbuchen und
Gültigkeit anbelangt).
Die Flugrechte zwischen Staaten werden in eigenen Verträgen geregelt.
Auch die einzelnen Regeln für Flugtarife und Flugscheine werden international
einheitlich geregelt (IATA
- International Air Transport Association).
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Margensteuer
Margensteuer ist die in Österreich gebräuchliche Bezeichnung für
die Mehrwertsteuer auf Reisen, die in ein EU-Land führen.
Bei Reisen in EU-Länder unterliegt nicht der gesamte Reisepreis der
Mehrwertsteuer, sondern nur die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf, die
"Marge"; diese Marge ist mit 20 Prozent zu versteuern.
Aus Gründen der Vereinfachung und leichteren Verrechnung wurde nach
langen und zähen Verhandlungen mit dem österreichischen Finanzministerium
folgende Regelung erreicht:
Anstelle dass man jede einzelne Kundenrechnung exakt auf die Marge
berechnet (*), kann man vom gesamten Pauschalpreis zwei Prozent "Margensteuer"
abführen.
Das heißt, wenn Sie in Österreich von einem österreichischen
Reiseveranstalter eine Reise in ein EU-Land buchen, erhält der österreichische
Finanzminister zwei Prozent davon. Ähnliches gibt es auch in der Bundessrepublik
Deutschland.
(*) Stellen Sie sich eine Busreise vor, die zum Beispiel auf 20
Personen kalkuliert ist. Man müsste sofort bei jeder einzelnen Buchung von der
kalkulierten Marge 20 Prozent MwSt. abführen; dann stellt sich - Monate später -
heraus, dass es nur 16 Teilnehmer sind, die aber trotzdem keinen höheren
Reisepreis zahlen. Daher wird die Marge entweder geringer sein oder gar nichts
mehr übrig bleiben - jetzt müsste man bei jeder einzelnen Rechnung die
Mehrwertsteuer wieder korrigieren - und das mit ein paar tausend (oder vielen
tausend) Kundenrechnungen. Daher die erwähnte Vereinfachung.
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Obligatorisch
heißt: zwingend: wenn dieses Wort bei einer Leistung steht, können Sie nicht wählen, ob Sie diese wollen oder nicht - Sie müssen diese Leistung nehmen (bezahlen). "Obligatorisch" ist das Gegenteil von "fakultativ". Der Gesetzgeber sagt aber, dass alle obligatorischen Leistungen bei Pauschalreisepreisen inkludiert sein müssen. Das heißt, alle Teile einer Reise, die Sie sowieso bezahlen müssen (Flughafensteuern, Mautgebühren, Visa Gebühren, müssen im Pauschalpreis inkludiert sein und dürfen nicht extra verrechnet werden - wie schon der Name "obligatorisch" sagt - Sie können ja gar nicht selbst entscheiden!
Option
Wenn Sie beispielsweise ein Angebot für eine Gruppenreise oder
eine Individualreise erhalten, müssen Sie sich oft nicht gleich entscheiden, ob
Sie es annehmen oder nicht. Sie haben meistens einige Tage Zeit Ihre
Entscheidung zu treffen. Bis zu jenem Tag, eben dem "Optionstermin" -
dem "Wahltag" (so die deutsche Übersetzung). Bis zu diesem Optionstermin
werden Ihnen zwar die Leistungen zugesichert, aber Sie haben im Falle einer
Absage noch keine Stornogebühren. Sagen Sie
fest zu und müssen später doch wieder absagen, spricht man im Reisebüro
(und Hotel) von einer Stornierung.
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Pauschalreisen
Eine Pauschalreisen besteht aus mindestens zwei touristischen Hauptleistungen
(z. B. Flug und Hotel), die zu einem Preis angeboten werden. Also Reiseangebote,
in denen alle notwendigen, (obligatorischen)
Leistungen der Reise inbegriffen sind und mit nur einem Preis
ausgeschrieben sind. Zum Beispiel Flug, Transfer, Hotel und Halbpension
zu einem Preis: das ist dann der Pauschalpreis für eine Pauschalreise.
Sie können dabei nicht feststellen, wie viel die einzelnen Leistungen kosten
und wer sie erbringt.
Bei Pauschalreisen zählen übrigens die Anzahl der Nächte, nicht die Anzahl der Tage!
Pax
Dies ist die im Reisebüro gebräuchliche Bezeichnung für Passagier, Reisegast;
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Reisemangel
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die vom Reiseveranstalter
im Katalog versprochenen Leistungen teilweise oder gar nicht erbracht werden. Wenn also
Beschreibungen nicht stimmen. Es gibt dann - nach erfolgter Reklamation - mehrere
Lösungsmöglichkeiten:
→
a) Sie bekommen eine gleichwertige oder bessere Ersatzleistung -
zum Beispiel die Verlegung in ein anderes Hotel.
→
b) Sie erhalten vor Ort Bargeld als Entschädigung (davon rate
ich aber eher ab)
→
c) der Reisemangel ist nicht behebbar, dann haben Sie - je nach
Schwere des Mangels - die Wahlmöglichkeit zwischen sofortigen Abbruch Ihrer
Reise oder die Geltendmachung des Reisemangels nach Rückkehr von Ihrer Reise.
Reiseversicherungen
Versichern beruhigt, heißt es. Aber nur, wenn Sie auch die
richtige Versicherung abgeschlossen haben. Welche ist nun aber die richtige
Versicherung für Sie? Ich möchte Ihnen hier eine Übersicht über die
verschiedenen Versicherungsarten, deren Vor- und Nachteile geben.
Grundsätzlich können Sie zwischen Einzelperson- und Familienversicherungen,
sowie Einzel- und Paketversicherungen wählen. Was als Familie gilt, ist von
Versicherungsanstalt zu Versicherungsanstalt verschieden: Grundsätzlich kann
man sagen: zwei Erwachsene mit Kindern bis zum 18. Geburtstag.
Bei Einzelversicherung wählen Sie nur eine Versicherungsart, zum
Beispiel nur eine Gepäckversicherung. Bei Paketversicherungen hingegen sind
verschiedene Versicherungen in einer Prämie enthalten. Zum Beispiel Gepäcks-,
Unfall-, Haftpflichtversicherung und Behandlungskosten, sowie Rückholkosten aus
dem Ausland.
Für wie lange vor Reisebeginn können Sie Versicherungen abschließen?
Auch hier ist es von Angebot zu Angebot verschieden. Es gibt
Versicherungen ab fünf Tagen bis drei Monate. Die Ärzteflug-Notambulanz-
Versicherung, zum Beispiel, können Sie jeweils für ein Jahr abschließen.
Auch bieten verschiedene Reiseversicherungen bereits Jahresversicherungen an.
Gelten Reiseversicherungen auf der ganzen Welt?
Sie können wählen zwischen: Europa (einschließlich Mittelmeer-Randstaaten,
Kanarische Inseln und Madeira) und weltweit - der Unterschied liegt in der Prämie.
Die wichtigsten Versicherungsmöglichkeiten:
Reisegepäck: Im allgemeinen sind Bargeld, Schmuck, Dokumente
und sonstige Wertgegenstände gar nicht oder nur mit einem Teilbetrag der
Versicherungssumme gedeckt; optische Geräte nur mit dem Zeitwert und nur bis zu
einem bestimmten Betrag;
Behandlungskosten im Ausland: Arzt-, Medikamenten- oder
Spitalskosten, die nicht aufgrund eines Gegenseitigkeitsabkommen von der österr.
Sozialversicherung ersetzt werden, sind mit dieser Versicherung voll gedeckt.
Einige bieten auch Taggelder. Wichtig zu wissen ist, dass man zunächst selbst
die Kosten im Ausland bezahlen muss. Nach Rückkehr reicht man die Belege bei
seiner zuständigen Krankenversicherung ein und erhält dann den österreichischen
Satz gutgeschrieben. Den Rest zahlt dann aber die Reiseversicherung.
Rückholkosten aus dem Ausland: Hier gibt es zwei Varianten:
→
a) Nur medizinisch notwendige Rücktransporte werden von der
Versicherung bezahlt, auch im Ambulanzjet; ob notwendig oder nicht entscheiden
ein österreichischer Arzt und der behandelnde Arzt im Ausland.
→
b) Auch medizinisch nicht notwendige Rücktransporte nach einem
Krankenhausaufenthalt von drei Tagen werden bezahlt. Bitte informieren Sie sich
beim Abschluss der Versicherung genau.
Haftpflichtversicherung: Wenn Sie auf Ihrer Reise für Personen-
oder Sachschäden verantwortlich gemacht werden, kommt diese Versicherung dafür auf.
Vom zerbrochenen Waschtisch im Hotelzimmer bis zur kaputten Fensterscheibe im
gemieteten Ferienhaus.
Reiserücktrittskostenversicherung: Es gibt mehrere Möglichkeiten:
→
a) Über die vertraglich geschuldeten Stornokosten vor Beginn der
Reise im Falle des Todes oder einer schweren Krankheit, Unfall oder Tod des
Reisenden oder seiner nächsten Familienangehörigen.
Bei Krankheit und Unfall ist zu beachten, dass sich daraus eine Reise
unfähigkeit ergeben, die ein Arzt bestätigen muss. Die Reiserversicherungen
behalten sich vor, den Versicherten zu einem Vertrauensarzt zu schicken. Weigert sich
der Versicherte, dort hinzugehen, wird die Versicherung haftungsfrei!
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Krankheiten oder Gebrechen, die vor
oder bei Buchung der Reise bereits bestanden haben. Grundsätzlich muss bei einer
Erkrankung die Reiseunfähigkeit vorliegen, damit die Versicherung bezahlt.
→
b) Bei vorzeitiger Beendigung der Miete von Ferienwohnungen aus den in Punkt
a) angeführten Gründen, werden die anteiligen Mietkosten zurück erstattet.
→
c) Es gibt auch Versicherungen, die bei vorzeitiger oder nachträglicher Rückreise
aus einem der unter Punkt a) genannten Gründe die zusätzlichen Reisespesen unter
bestimmten Voraussetzungen ersetzen.
Wichtig bei Rücktrittsversicherungen: Sie müssen sofort nach Eintritt des
Ereignisses, das den Reiseantritt unmöglich macht oder machen wird, der Versicherung
eine Meldung machen. Melden Sie dies erst Tage später, kann die Versicherung sich
später auf den tatsächlichen Termin des Schadensereignisses berufen und nur jene
Stornogebühren bezahlen, die zu jenem Zeitpunkt fällig gewesen wären!
Weiters gibt es Bus-Versicherungspakete und natürlich auch Gruppenversicherungen.
Bei allen Versicherungen ist wichtig zu wissen:
→
- dass jede Versicherungsanstalt ihre eigenen Bedingungen hat, die
Sie beachten sollten;
→
- dass Sie im Schadensfall immer schriftliche Bestätigungen
benötigen (von Polizei, Hotel, Reiseleiter);
→
- dass Sie bei manchen Versicherungsleistungen zuerst einmal selbst
für den Schaden aufkommen müssen und dann diesen Betrag in Österreich von der
Versicherung zurückerstattet bekommen;
→
- dass eine Reiserücktrittskostenversicherung immer gleichzeitig
mit der Buchung abgeschlossen werden muss oder bei späterem Abschluss eine
"Wartezeit" notwendig wird;
→
- dass das Reisebüro nur Vermittler der Versicherung ist; im
Schadensfall haben Sie sich direkt an den Versicherer zu wenden. Das Reisebüro
kann keinen Einfluss auf die Erledigung Ihrer Schadensabwicklung nehmen;
Manche Reiseveranstalter haben bereits in ihren Pauschalpreisen
Reiseversicherungspakete inbegriffen; leider sind aber manche von den Leistungen
her im Schadensfall nicht ausreichend, haben einen hohen Selbstbehalt oder die
Abwicklung des Schadenfall verschleppt sich derart lange, dass der Versicherte
auf die Erledigung verzichtet - Sie sollten daher, wenn Sie schon eine
Versicherung wünschen, nicht gleich die nächst Beste nehmen!
Reklamation
Die Beschwerde - und die sollten Sie eigentlich bei einer sorgfältig
geplanten Reise nicht haben.
Allerdings, wenn es Anlass zu einer Beschwerde geben sollte, dann
müssen Sie diese unverzüglich gegenüber der Reiseleitung aussprechen! 14 Tage
urlauben und dann erst zu Hause reklamieren, gilt nicht! Der Reiseveranstalter muss die Gelegenheit haben, dem
Reisemangel Abhilfe zu schaffen, wie es so schön
Amtsdeutsch heißt. Also, die Möglichkeit haben, Ihnen ein anderes Zimmer,
ein anderes Hotel oder ähnliches anbieten zu können.
Road Pricing
Road Pricing ist das grausliche englische Wort für "Maut auf österreichischen
Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen", das sind Lkw, Bussen,
können aber auch Wohnmobile sein!
Zu bezahlen ist, abhängig, ob man zwei oder mehr Achsen hat und welches Baujahr,
je Kilometer ein Centbetrag; abgebucht wird von
einer so genannten "Go Box"; wer mehr dazu wissen will oder auch sich das
Road Pricing selbst kalkulieren will ---> klickt hier
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Sternfahrt
Bei einer Sternfahrt starten die Teilnehmer einer Reise von verschiedenen Orten aus zu einem gemeinsamen Reiseziel, wo sie sich alle treffen. Leider wird dieser Ausdruck immer wieder falsch verwendet: so schreibt so mancher Busunternehmer eine "Sternfahrt nach Florenz" aus und meint damit, dass er von Florenz aus Ausflüge Ausflüge in "Sternform" unternimmt... Blödsinn!
Stornierung
Das ist eine Absage; mit einer Absage sind meistens Stornogebühren verbunden. Wie viel Sie bei einer Stornierung zahlen müssen, wird entweder durch die allgemeinen Reisebedingungen geregelt oder durch die speziellen Bedingungen des einzelnen Reiseveranstalters.
Stornogebühren
Jede Reiseanmeldung ist ein Reisevertrag zwischen Ihnen und dem
Reiseveranstalter. Und so wie Sie mit dem Reiseveranstalter die
Vereinbarung treffen, er soll Ihnen einen schönen Urlaub organisieren,
verpflichtet sich der Reiseveranstalter seinerseits gegenüber Hotels,
Fluglinien, Busunternehmen usw. seine Vereinbarungen einzuhalten.
Werden vereinbarte Leistungen aber dann wieder storniert, stehen
dem Leistungserbringer (Hotelier, Busunternehmer, Fluglinie) Stornogebühren zu.
Die Stornogebühren sind aus zwei Gründen notwendig: einmal um tatsächliche
Kosten für eine Absage zu decken. Zum anderen sind sie aber auch ein Schutz vor
missbräuchlichen Reservierungen. Sicherlich gibt es viele echte Gründe, weshalb
Sie eine Reise stornieren müssen. Aber Sie werden verstehen, dass es für
Reisebüros schwierig wäre, diese Dinge zu überprüfen. Vielleicht will man
ja auch einfach nicht mehr reisen oder hat sich bei einem anderen Reisebüro
etwas (günstigeres...) gefunden, das einem mehr zusagt.
Könnte man kostenlos bis zur Abreise von einer Anmeldung zurücktreten,
wären viele Flugzeuge und Hotels halbleer: und eine Planung wäre unmöglich.
Wichtig: Stornogebühren können ab dem Zeitpunkt der Buchung anfallen.
Und mag dieser Zeitpunkt auch sechs oder acht Monate vor dem Reisebeginn liegen!
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Tour Operator:
Das englische Wort für "Veranstalter"
Transfer(s)
Die "Überführung" (so die deutsche Übersetzung) ist nichts anderes als z. B. eine Fahrt vom Flughafen zum Hotel oder vom Hotel zu einem Restaurant; also kürzere Fahrten innerhalb einer Reise.
Trekking
ziehen, wandern, reisen (so die Übersetzung): Eine Urlaubsart, die immer mehr Freunde gewinnt. Dabei schläft man häufig in Zelten und erwandert sich das Urlaubsgebiet. Manchmal ist auch eine Bergtour nötig. Die Teilnehmer lösen sich etwas von der "Zivilisation". Trekking hat ein bisschen mit Abenteuer zu tun.
Umbuchung
Darunter versteht man das Ändern einer bereits bestellten Reise, eines Reisetermins
oder der Anzahl der Reiseteilnehmer. Bei Umbuchungen werden oft Umbuchungsgebühren
verrechnet, denn es müssen die Fluglisten geändert werden, Hotels informiert
und Mails geschrieben werden. Also zusätzliche Arbeit fällt an.
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Veranstalter
Wenn ein Reiseunternehmen mit Prospekten, Ausschreibungen, Inseraten usw. Pauschalreisen,
Ferienwohnungen oder Hotelaufenthalte im eigenen Namen anbietet, dann spricht man von einem
Reiseveranstalter. Sie können nicht erkennen, wer die einzelnen Leistungen erbringt. Der
Veranstalter übernimmt alle notwendigen Verhandlungen mit Fluglinien, Hotels oder örtlichen
Reisebüros und bietet unter seinem Namen ein ganzes Paket von Leistungen an.
Ein Reiseveranstalter haftet aber dann auch für die Leistungen
dieser Partner. Im Falle einer Reklamation müssen Sie
demnach nicht zum Beispiel selbst in die Türkei fliegen, um Ihr Geld zu
bekommen, sondern Sie wenden sich hier in Österreich an den Veranstalter.
Allerdings müssen Sie dabei Fristen beachten, innerhalb derer Sie Ihre
Forderungen beim Veranstalter anmelden müssen.
Vermittler
Vermittler ist ein Reisebüro dann, wenn es zwischen Ihnen und
einer Fluglinie, einer Schifffahrtsgesellschaft, einem Busunternehmen, der Bahn,
einem Hotelbetrieb oder einem Reiseveranstalter einen Vertrag zustande bringt.
Wenn Sie nun eine Reise z.B. aus dem Neckermann-Katalog
buchen, so wird ein Reisevertrag zwischen Neckermann und Ihnen abgeschlossen,
den Ihr Reisebüro nur vermittelt. Die Haftung des Vermittlers beschränkt
sich darauf, dass die Buchung ordnungsgemäß weitergeleitet wird, die Unterlagen
rechtzeitig da sind, sowie auf die sorgfältige Auswahl jener Veranstalter, die
er Ihnen anbietet. Für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung
(Durchführung des Fluges, Vorhandensein des reservierten Zimmers, usw.) ist er
aber nicht verantwortlich! Wenn Sie also Ihr Reisebüro beschimpfen, haben Sie
den Falschen beschuldigt.
V.I.P
Very important person - sehr wichtige Persönlichkeit! Jeder Kunde ist sehr wichtig, manche halt' a bisserl wichtiger.
Voucher
sprich "wautscher"; dieser Ausdruck kommt aus dem Englischen und
heißt übersetzt "Belegschein" - "Zeugnis" - "Verbürgung";
es handelt sich dabei um den Fachausdruck für den Gutschein für z. B. Ihre
Hotelreservierung oder Ihren Mietwagen.
Also eine Art Berechtigungsschein zum Konsum der gebuchten Leistung(en).
Wie der Name sagt, bürgt das ausstellende Reisebüro dem
Leistungserbringer für die Bezahlung.
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