Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für an mich erteilte Public Relations-, Presse-, Marketing- und Werbeaufräge gelten nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen, im folgenden kurz AGB bezeichnet (AGB als PDF hier herunterladen Größe 229 kb)
AGB im Detail
Inhalt
1. Geltung, Vertragsabschluss
2. Social Media Kanäle
3. Konzept- und Ideenschutz
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
5. Fremdleistungen, Beauftragung Dritter
6. Termine
7. Vorzeitige Auflösung
8. Honorar
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
11. Kennzeichnung
12. Gewährleistung
13. Haftung und Produkthaftung
14. Datenschutz
15. Anzuwendendes Recht
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Peter Krackowizer (im Folgenden „Krackowizer“) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage
der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Krackowizer
und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen
sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Krackowizer
schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im
Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Krackowizer ausdrücklich.
Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Krackowizer bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunde bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den
geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der
Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies
die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote von Krackowizer sind freibleibend und unverbindlich.
zum Seitenanfang
2. Social Media Kanäle
Krackowizer weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-
Media-Kanälen“ (z.B. facebook, google+ usw. im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen
vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen.
Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht
daher das von Krackowizer nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden.
Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung
eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des
ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Krackowizer arbeitet
auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch
einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese
Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.
Krackowizer beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien
von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit
jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber
nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
zum Seitenanfang
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde Krackowizer vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt
Krackowizer dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Krackowizer treten der potentielle Kunde
und Krackowizer in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass Pitching-Vertrag bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive
Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem
Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Krackowizer ist dem
potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht
den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als
zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden.
Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre
charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter,
Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Krackowizer im Rahmen des Konzeptes
präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich
zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Krackowizer Ideen präsentiert wurden, auf die
er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Krackowizer binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation
per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Krackowizer dem potentiellen Kunden eine
für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Krackowizer dabei
verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer
angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem
Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Krackowizer ein.
zum Seitenanfang
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder
einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Krackowizer, sowie dem allfälligen Briefing-Protokoll („Angebotsunterlagen“).
Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Krackowizer. Innerhalb des
vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit Krackowizer.
4.2 Alle Leistungen von Krackowizer (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge,
Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei
Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3 Der Kunde wird Krackowizer zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich
machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für
die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt
werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen
oder nachträglich geänderten Angaben von Krackowizer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten
Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen.
Krackowizer haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Krackowizer wegen einer solchen Rechtsverletzung
in Anspruch genommen, so hält der Kunde Krackowizer schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen,
die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
Der Kunde verpflichtet sich, Krackowizer bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde
stellt Krackowizer hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
zum Seitenanfang
5. Fremdleistungen, Beauftragung Dritter
5.1 Krackowizer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung
von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige
Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im
Namen des Kunden. Krackowizer wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser
über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 Soweit Krackowizer notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen
Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Krackowizer.
5.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten.
Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
zum Seitenanfang
6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart,
nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Krackowizer
schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Krackowizer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z. B.
Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die
Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.
Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Krackowizer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
6.3 Befindet sich Krackowizer in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er
Krackowizer schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen
ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
zum Seitenanfang
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Krackowizer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz
Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen
wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder
Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von
Krackowizer weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit
leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Krackowizer fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung
mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche
Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
zum Seitenanfang
8. Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Krackowizer für jede einzelne
Leistung, sobald diese erbracht wurde. Krackowizer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes
Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € … oder solchen,
die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist Krackowizer berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen
zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels
Vereinbarung im Einzelfall hat Krackowizer für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber-
und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Alle Leistungen von Krackowizer, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind,
werden gesondert entlohnt. Alle Krackowizer erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge von Krackowizer sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten
die von Krackowizer schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Krackowizer den Kunden auf die höheren
Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen
nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es
sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese
Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5 Für alle Arbeiten von Krackowizer, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung
gebracht werden, gebührt Krackowizer das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168
ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei
Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Krackowizer
zurückzustellen.
zum Seitenanfang
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall
besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung
sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Krackowizer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte
geltenden Höhe. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Krackowizer die
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind,
zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit
zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts.
Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Krackowizer sämtliche, im Rahmen anderer mit dem
Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Darüber hinaus ist Krackowizer nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden
Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Krackowizer für den Fall der nicht fristgerechten
Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen
Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Krackowizer aufzurechnen,
außer die Forderung des Kunden wurde von Krackowizer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
zum Seitenanfang
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen von Krackowizer, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen,
Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie
die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Krackowizer und können von Krackowizer jederzeit -
insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des
Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf
der Kunde die Leistungen von Krackowizer jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und
Verwertungsrechten an Leistungen von Krackowizer setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Krackowizer
dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von
Krackowizer, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Krackowizer, wie insbesondere deren
Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung
von Krackowizer und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen von Krackowizer, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und
Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung
von Krackowizer erforderlich. Dafür steht Krackowizer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen von Krackowizer bzw. von Werbemitteln, für die von Krackowizer
konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese
Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung von Krackowizer notwendig.
10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht Krackowizer im ersten Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle
im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im zweiten bzw. dritten Jahr nach Ablauf des Vertrages nur
mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende
ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
10.6 Der Kunde haftet Krackowizer für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung
angemessenen Honorars.
zum Seitenanfang
11. Kennzeichnung
11.1 Krackowizer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Krackowizer und
allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Krackowizer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt,
auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden
bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
zum Seitenanfang
12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung
durch Krackowizer, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter
Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung
von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder
Austausch der Lieferung/Leistung durch Krackowizer zu. Krackowizer wird die Mängel in angemessener Frist beheben,
wobei der Kunde Krackowizer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Krackowizer
ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Krackowizer mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder
Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften
(körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-,
marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen Krackowizer haftet gegenüber dem
Kunden nicht für die Korrektheit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber
Krackowizer gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt,
Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
zum Seitenanfang
13. Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Krackowizer und die seiner Angestellten,
Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen,
gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden,
Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss,
wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der
Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Krackowizer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung von Krackowizer für Ansprüche, die auf Grund der von Krackowizer erbrachten Leistung
(z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Krackowizer seinerr
Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht
schadet. Insbesondere haftet Krackowizer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von
Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der
Kunde hat Krackowizer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber
nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Krackowizer. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem
Netto-Auftragswert begrenzt.
zum Seitenanfang
14. Datenschutz |
15. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Krackowizer
und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
zum Seitenanfang
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Krackowizer. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald
Krackowizer die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Krackowizer und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im
Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Krackowizer sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Ungeachtet dessen ist Krackowizer berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form
angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der
Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
zum Seitenanfang
Stand Oktober 2022