Das Beste, was man von einer Reise zurück bringen kann, ist eine heile Haut

Persisches Sprichwort

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Informationen rund um die Abfertigung eines Fluges am Flughafen

Fragen … Fragen …
Check‑in‑Meldezeiten
Was sind Umsteigezeiten (Minimum Connecting Times)?
Wenn der Koffer nicht ankommt
Abfertigung einer Maschine

Muss ich die vorgeschriebene Check‑in‑Zeit einhalten oder kann ich auch später zum Abfertigungsschalter kommen?

Anzeigetafel am Flughafen

Vielen Reisenden ist nicht bewusst: Wenn eine Fluggesellschaft eine Check‑in‑Zeit vorschreibt und ein Passagier erscheint nicht rechtzeitig, kann die Beförderung verweigert werden – selbst wenn das Flugzeug noch am „Finger“ oder am Vorfeld steht.
  Sind laut Ticket 120, 90 oder 60 Minuten als Check‑in‑Zeit vorgeschrieben und alle Passagiere außer einem sind bereits abgefertigt, kann ein Nachzügler, der nur eine Minute zu spät kommt, abgewiesen werden. Er hat gegen die Transportbestimmungen verstoßen.
  Das kommt in der Praxis tatsächlich immer wieder vor.

Was sind Umsteigezeiten (Minimum Connecting Times)?

Umsteigen am Flughafen

Jeder Flughafen hat für jede Fluglinie und jede Anschlussverbindung eine festgelegte Mindestumsteigezeit. Das bedeutet: Man benötigt mindestens X Minuten, um den Weiterflug erreichen zu können. Dabei wird nicht nur berücksichtigt, wie lange der Passagier vom Landegate zum Abfluggate braucht – auch die Umladung des Gepäcks muss zeitlich möglich sein.
  Für Laien oft schwer nachvollziehbar: Selbst wenn das Flugzeug noch sichtbar am Vorfeld steht, kann der Beladungsvorgang bereits abgeschlossen sein. Dann ist ein Einstieg nicht mehr möglich.
  Ein Grund dafür ist, dass Passagiere häufig mit Bussen zur Maschine gebracht werden. Müsste man einzelne Nachzügler separat fahren, verursacht das zusätzliche Kosten. Und in Zeiten, in denen Flugtickets oft kaum mehr kosten als ein Mittagessen, zeigen viele Fluglinien keinerlei Toleranz, wenn Check‑in‑ oder Umsteigezeiten nicht eingehalten werden.

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Wenn ein Koffer nicht ankommt

Grundsätzlich gilt: Für das Verladen Ihres Gepäcks am Flughafen ist die jeweilige Flughafenbetriebsgesellschaft verantwortlich – nicht die Fluglinie, mit der Sie fliegen, und auch nicht Ihr Reiseveranstalter.
Warum kommt ein Koffer manchmal nicht an (genauer: nicht mit derselben Maschine)?
Meist wird das fehlende Gepäckstück versehentlich in ein falsches Flugzeug verladen. Es kann aber auch vorkommen, dass Ihr Koffer zwar im richtigen Flugzeug ist, jedoch im „falschen“ Frachtraum. Bei Zwischenlandungen werden einzelne Frachträume entleert, wenn Passagiere aussteigen oder neue zusteigen. Wird dabei der falsche Frachtraum geöffnet, kann Ihr Koffer versehentlich zurückbleiben.
Kommt Ihr Koffer nicht an oder erhalten Sie einen stark beschädigten Koffer zurück, gilt: Melden Sie den Schaden sofort in der Gepäckhalle am „Lost and Found“-Schalter und bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung.
Ist der Koffer beschädigt, bieten manche Fluglinien sofort Ersatzkoffer an. Bei leichteren Schäden müssen Sie sich nach Ihrer Rückkehr direkt an die Fluglinie wenden. Häufig wird nur der Zeitwert ersetzt – bei älteren Koffern ist daher wenig zu erwarten.
Bei Gepäckschäden haftet grundsätzlich die Fluglinie, nicht der Reiseveranstalter oder das Reisebüro. Nur bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter für die Schadensbearbeitung zuständig – auch wenn dies in der Praxis nicht immer reibungslos funktioniert, wie ich selbst einmal erlebt habe.
Ist der Koffer verschwunden, gibt es zwei Möglichkeiten:
Variante 1: Er taucht wieder auf. Dann muss die Fluglinie ihn auf ihre Kosten in Ihr Urlaubshotel oder nach Hause liefern.
Variante 2: Er bleibt endgültig verschwunden. In diesem Fall haftet die Fluggesellschaft nach dem sogenannten Montrealer Übereinkommen.

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Abfertigung einer Maschine am Flughafen

Abfertigung eines Fluges

Die Presseabteilung des Salzburger Flughafens hatte mir 2003 mir einige Fragen beantwortet, die ich mit aktuellen Daten (Stand 2024) ergänzt habe.
1. Werden die Standzeiten von Maschinen nach der tatsächlichen Dauer des Bodenaufenthalts berechnet oder gibt es eine fixe Gebühr – unabhängig von der Standzeit?
  Bis zu vier Stunden fällt zusätzlich zur Landegebühr keine weitere Gebühr an. Für jede angefangene 24‑Stunden‑Parkperiode nach den ersten vier freien Stunden wird ein Anteil des Landeentgelts verrechnet — bei kleinen Flugzeugen ein höherer, bei großen ein niedrigerer Prozentsatz.
2. Gibt es Fluggesellschaften, die bei Ihnen nicht auftanken, sondern sowohl Catering als auch Treibstoff für den gesamten Roundtrip mitführen?
  Ja, das kommt oft vor. Der Grund liegt darin, dass Kerosin in manchen Herkunftsländern dieser Fluglinien so günstig ist, dass selbst ein höheres Transportgewicht und der dadurch steigende Verbrauch den Preisvorteil nicht aufheben.
  Eine Ausnahme gibt es: Wird für Salzburg Schlechtwetter vorhergesagt, kommen die englischen Airlines mit weniger Treibstoff. Hintergrund: Je leichter ein Jet im Anflug ist, desto niedriger ist die Entscheidungshöhe für die Landung. Viel Treibstoff bedeutet höhere Entscheidungshöhe, schlechtere Bedingungen und damit ein erhöhtes Risiko für einen Landeabbruch – mit Ausweichflughäfen wie Linz (100 km) oder München (200 km).
  Die Mitnahme des Caterings für Hin‑ und Rückflug stellt für moderne Mittelstreckenflugzeuge kein Platzproblem dar. Zumal heute auf vielen Flügen ohnehin nichts oder nur ein kleiner Snack angeboten wird.
3. Wann beginnt die Berechnung von Betankung, Beladung usw.?
  Theoretisch werden Loadsheet und Trimsheet bereits zwei bis drei Stunden vor Abflug erstellt – basierend auf der erwarteten Passagierzahl und dem Durchschnittsgewicht des Gepäcks.
  Nach Abschluss des Check‑ins muss in jedem Fall ein sogenanntes LMC‑Sheet (Last Minute Check) erstellt werden. Je später der Check‑in endet, desto stärker verzögert sich dadurch die Abfertigung der Maschine.
4. Gab es am Salzburger Flughafen Zurückweisungen von Passagieren, weil sie die Meldeschlusszeiten nicht eingehalten haben?
  Ja, sehr häufig – besonders zur Festspielzeit. Passagiere, die die Meldeschlusszeit nicht einhalten, werden zurückgewiesen. Bei starkem Flugbetrieb würden verspätete Abfertigungen sonst zu Verzögerungen führen, die den gesamten Ablauf am Flughafen beeinträchtigen könnten. (Datenstand jedoch 2003)
  Besonders Low‑Cost‑Carrier bestehen strikt auf dieser Regelung, da der Passagier in solchen Fällen in der Regel ein neues Ticket für den nächsten Flug kaufen muss.

Daten einiger starker Verkehrstage in den Wintermonaten
  In den Wintermonaten werden rund um die Weihnachtsferien und in den Monaten Jänner und Februar an Samstagen die höchste Anzahl an Flügen abgefertigt. Mit diesen Flügen kommen vor allem Urlauber von den Britischen Inseln, aus Skandinavien und den Niederlanden. Hier einige Daten der letzten Jahre:

2025, 20. Dezember: 151 Starts- und Landungen und am 27. Dezember gab es 173 Starts- und Landungen
2019, 6. Jänner: 92 Flugzeuge mit rund 25 000 Gästen, der Großteil aus Großbritannien und Irland, landeten auf dem Salzburger Flughafen.
2018, 10. Februar: Der Flughafen verzeichnete 105 Landungen und 103 Starts.
2017, 11. März: Mit 169 Starts und Landungen am Salzburger Flughafen war dieser Tag einer der verkehrsreichsten des Winters.
2014, 11. Jänner: Mit 107 Maschinen, die den Flughafen Salzburg anfliegen, ist es der stärkste Tag des Jahres für den Flughafen: rund 13 000 Passagiere kommen mit 39 Flüge von den Britischen Inseln, 28 aus Russland, 23 aus dem skandinavischen Bereich, die restlichen Maschinen verteilen sich etwa auf Österreich, Deutschland und die Türkei.
2013, 12. Jänner: Am heutigen Tag verzeichnete der Flughafen über 200 startende und landende Maschinen mit über 25 000 Passagieren den vermutlich stärksten Reisetag des Jahres.

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